Kennen Sie noch den Begriff "Irrer Iwan" ? Damit wurde vom Schriftsteller Tom Clancy im Roman "Jagd auf Roter Oktober" ein russisches Seemanöver beschrieben. Dabei geht es auch um Jäger und Verfolgte, um Tricks, Tarnen und Täuschen.
Ähnliche Tricks wendet seit mehr als 10 Jahren unser Lieblingsstalker Reinhard Göddemeyer an, weshalb wir jetzt auch vom "irren Göddi" sprechen.
Hatte unser Göddi doch vor Jahren schon mit einem flachen Winkeladvokaten namens Arne Rathjen versucht, das Ganovenregister zum schweigen zu bringen, so bringt er den für ihn völlig verkorksten Prozess immer wieder ins Gespräch, als sei ihm ein bahnbrechender Sieg gelungen. So titelt er derzeit auf seinen Seiten :
"Aktuell teilt er in seinen Online-Prangern den nicht vorhandenen Lesern mit, weshalb es ihm im Verfahren 27 O 1111 / 06 am Landgericht Berlin nicht möglich gewesen war, am Verhandlungstermin teilzunehmen. Dort war er bekanntlich auf Unterlassung seiner diversen Internetveröffentlichungen verklagt worden. Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Gericht in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen. Dumm gelaufen. Einfach dumm, denn jetzt existiert ein richtiger und wichtiger Gerichtsbeschluss gegen ihn. Da hilft es auch nicht, dass er jetzt wieder einmal alle möglichen Unwahrheiten verbreitet, wie z.B. die, dass der Antragssteller persönlich im Gericht gewesen sei und dort mit hochrotem Kopf eine Richterfrage beantwortet hätte. Derartige Verfahren werden in aller Regel schriftlich eingereicht, bei Gericht lässt man sich am Landgericht von einem Juristen vertreten. So einfach ist das. So gehen solche Verfahren aber auch weiter, wenn, wie im vorliegenden Fall, laufend gegen den vorliegenden Beschluss des Landgerichtes Berlin verstossen wird."
Das eizig wahre in diesem Geschmiere ist die Tatsache, das der Antragsteller, Herr Göddemeyer höchstpersönlich, mit hochrotem Kopf eine Richterfrage beantworten musste.
Und, er hatte sich auch von diesem Schmierlappen Rathjen vertreten lassen, den er natürlich anschliessend nicht bezahlte. Wohl auch ein Grund, weshalb Rathjen mit ihm nichts mehr zu tun haben wollte.
Göddemeyer jubiliert über Beschlüsse die niemanden interessieren und die zudem noch zu seinen Ungunsten ausgingen. Er regt sich über angebliche Zuwiderhandlungen auf, wo er doch selbst pausenlos im Netz Unwahrheiten herumschmiert.
Ordnungsgekder interessieren ihn nicht, da er selten genug verklagt wird. Die Opfer seiner Tirraden wissen meist recht schnell, das bei dem seit 1984 chronisch pleitigen und eidesstattlich versicherten Reinhard Göddemeyer nichts zu holen ist und sie neben dem Ärger noch auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würden.
Sicher hat es einige Klagen gegeben, aber da müssen wir uns ja wohl langsam mit der Frage befassen, ob der irre Göddemeyer denn wohl in der Lage sein wird, das jetzt bei Gericht beantragte und zu erwartende Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen ? Was ist, wenn nicht gezahlt wird ? Haftbefehl ? Ordnungshaft ? Wenn ja, wie lange ?
Oder bleibt wieder einmal die Flucht ? Nach dem Motto: Weg aus dem Ort und nicht ummelden, weil die Justiz ja immer so ungerecht ist ? Spannende Frage. Warten wir mal ab, wie sich die Sache weiter entwickelt. Wir wissen ja: Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber gründlich. Und heisst es nicht auch: Gut Ding will Weile haben ?
Ist das etwa am Ende das Ende ?
Oder ist das etwa am Ende das Ende ?